auherrenvertretung / Bautreuhand / Bauherrenberatung |
Auftrag an Architekte und Ingenieure, Prüfung der Vorprojekte, Vorschläge für Ausführungen, Kontrolle der Grundrisse nach rationellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Überprüfung des Kostenvoranschlages und der Rentabilitätsrechnung des Architekten, Ausarbeitung allfälliger Bereinigungsvorschläge. Erstellen einer Unternehmerliste. Beratung und Verhandlungen in Submissionen und Vergebung der Arbeiten. Kosten-, ausführungs- und Terminkontrolle. Organisation von Bausitzungen und allfälliges Abfassen von Protokollen. Regelmässiges Besuchen der Baustellen sowie stichhaltige Kontrolle des Ausmasses und Regierapporte. Erstellen der Bauabrechnungen wenn erwünscht. Abnahme des Objektes und Überwachung der Garantiearbeiten und –abnahme.
Vorher
Nachher